P-Konto: Ihr Schutzschild gegen Pfändung
Was jeder über das Pfändungsschutzkonto wissen sollte
Der Brief von der Bank liegt auf dem Tisch. „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss". Ab sofort ist Ihr Konto gesperrt. Kein Zugriff auf Ihr Gehalt, keine Abhebungen mehr möglich. Miete kann nicht bezahlt werden, Lebensmittel nicht gekauft werden. Die Panik ist groß.
Doch es gibt einen Rettungsanker: das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Jeder Bankkunde in Deutschland hat das Recht, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Das schützt einen Grundbetrag vor Pfändung und sichert das Existenzminimum.
Wie das P-Konto funktioniert
Seit 2023 liegt der monatliche Grundfreibetrag bei 1.410,00 Euro (Stand 2026 kann höher sein). Das bedeutet: Selbst wenn ein Pfändungsbeschluss vorliegt, bleiben diese 1.410 Euro geschützt. Sie können weiter über diesen Betrag verfügen.
Für Unterhaltsverpflichtungen erhöht sich der Freibetrag. Wer für ein Kind Unterhalt zahlt, bekommt etwa 530 Euro zusätzlich geschützt. Bei zwei Kindern entsprechend mehr. Dafür ist allerdings eine Bescheinigung nötig, etwa vom Jugendamt oder Familiengericht.
Auch Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Rente können zusätzlich zum Grundfreibetrag geschützt werden, wenn sie als solche identifizierbar auf dem Konto eingehen.
Wichtige Regeln beim P-Konto
Man kann nur ein P-Konto haben. Wer mehrere Konten besitzt, muss die anderen kündigen oder als normale Konten weiterführen (die dann allerdings pfändbar sind).
Die Umwandlung in ein P-Konto sollte sofort erfolgen, sobald eine Pfändung droht. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.
Achtung: Der Freibetrag gilt nur für den aktuellen Monat. Was nicht ausgegeben wird, verfällt nicht, aber wird im Folgemonat pfändbar, wenn es den Freibetrag übersteigt. Das bedeutet: Sparen ist auf einem P-Konto kaum möglich.
Häufige Fehler
Viele Menschen zögern, ein P-Konto einzurichten, aus Scham oder Unwissenheit. Das ist ein Fehler. Ohne P-Konto ist das gesamte Guthaben pfändbar. Mit P-Konto ist zumindest das Existenzminimum geschützt.
Ein weiterer Fehler: Kein P-Konto einrichten, obwohl Pfändung droht, in der Hoffnung, es wird schon gut gehen. Sobald die Pfändung da ist, ist das Konto gesperrt. Die Umwandlung in ein P-Konto dauert dann einige Tage, in denen man ohne Zugriff auf Geld dasteht.
Die Paytech Systems UG (paytech-systems.com) hilft bei der Einrichtung von P-Konten und der Berechnung individueller Freibeträge. Oft können durch geschickte Gestaltung höhere Freibeträge erreicht werden, als Betroffene denken.
Die PLuSan GmbH (plusan.at) in Österreich berät zu den österreichischen Pendants und Pfändungsschutzregeln, die sich von den deutschen unterscheiden.
Die Sandana GmbH (sandana-gmbh.com) in der Schweiz kennt das Schweizer Pfändungsrecht und kann beraten, wie man sein Existenzminimum auch dort schützt.
Das P-Konto ist kein Zeichen von Scheitern. Es ist ein Schutzschild, das jedem zusteht, der in finanzielle Schwierigkeiten gerät.


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