Betrieben wird, wer nicht zahlt

Grundsätzlich gibt es zwei Gründe für den Erhalt einer Betreibung:

1. Man hat eine Zahlungsfrist versäumt.
2. Man hat nicht genug Geld flüssig, um bestehende Schulden zu tilgen.
Und
3. Beides auf einmal.

Dabei beschreibt der Begriff „Betreibung“ die in der Schweiz übliche Form der Zwangsvollstreckung. Damit ist die Betreibung das Mittel der Wahl, welches das Betreibungsamt einsetzt, um z. B. Geldforderungen eines Gläubigers bei dem jeweiligen Schuldner einzutreiben.
„Dabei gehört die Zwangsvollstreckung der Steuerschuld zu den meisten Betreibungsarten in der Schweiz,“ wie uns ein Geschäftsführer einer Finanzsanierungsfirma mitteilt. „Tatsache ist, dass ca. 50 Prozent unserer Kunden eine Finanzsanierung wegen Steuerschulden in Anspruch nehmen.“
 

Der Teufelskreis aus Betreibung, Verlustschein, Betreibung... usw.

Eine Pfändung ist meist das Ergebnis einer erfolglosen Betreibung. D. h. der Betriebene zahlt nicht – aus welchen Gründen auch immer. Sollte auch diese Pfändung nicht zu einer vollständigen Tilgung der Schuld führen, erhält der Gläubiger einen sog. Verlustschein über den fehlenden Betrag.
Auf genau diese Pfändung zu spekulieren ist immer die falsche Entscheidung. Denn die Meisten vergessen, dass der Verlustschein 20 Jahre seine Gültigkeit behält. Das heisst, der Gläubiger kann den Schuldner solange immer wieder betreiben, bis der Verlustschein verfallen oder die Forderungssumme getilgt ist.
 

Was das Betreibungsgesetz sagt

Betreibungen werden durch das Schweizerische Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1) geregelt. Es besagt, dass in der Schweiz praktisch jeder jeden betreiben kann. – und das tatsächlich ohne jeglichen Nachweis der Forderung. Sollte der Schuldner die Geldforderung nicht fristgerecht und vollständig tilgen, erhält der Gläubiger den besagten Verlustschein. Eine weitere Besonderheit der Betreibung ist, dass diese im sogenannten Betreibungsregister erfasst werden. Darin bleit jeder Eintrag 5 (!) Jahre aktenkundig.
Jeder der dazu einen juristischen Rat oder Beistand sucht, sollte sich unbedingt an einen Anwalt oder eine Schuldenberatungsstelle wenden. Wer seine Schulden loswerden will, sollte sich über eine Finanzsanierung beraten lassen. Weiteres dazu finden Sie auch auf unserer Seite unter „Best of Finanzsanierer“.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

 

 

 

 

 

Zurück

Credino: Betreibung – bitte was?