Der Gläubiger will die Forderung jetzt eintreiben. Nach dem Schweizer Obligationenrecht ist die Form einer Mahnung gesetzlich nicht definiert. Der Gläubiger muss keine definierte Mahnfolge einhalten. Er kann auch statt Erinnerung den säumigen Betrag direkt betreiben. Kurz gesagt: der Gläubiger hat die besseren Karten. Mittlerweile kann er auch den Online-Betreibungsbriefkasten nutzen, was den Ablauf beschleunigt. Betreibung heisst: Ärger, Zeit, Geld.
 

Warum eine Betreibung langfristig schadet

Im Betreibungsamt wird die Betreibung registriert und an Kreditauskunfteien gemeldet. Damit hat der Schuldner schlechte Karten bei der Wohnungssuche und null Chance bei Kreditanfragen. Bei Gläubigern immer beliebter ist die Beauftragung einer Inkassofirma zum Eintreiben der ausstehenden Forderung. Die fahren in der Regel schwere Geschütze auf und setzen Schuldner gerne schon mal unter Druck.

Mahnungen sind unbedingt ernst zu nehmen. Der Empfänger sollte schnell handeln und sich mit dem Absender in Verbindung setzen, um eine gütliche EInigung zu erzielen oder einen Zahlungsaufschub zu erwirken. Liegt erst einmal eine Betreibung vor, ist das nicht mehr möglich. Dann gelten die amtlichen Fristen. Ist die Mahnung allerdings unberechtigt, muss der Empfänger direkt bei Zustellung einen Rechtsvorschlag erheben oder schriftlich beim Betreibungsamt. Dann ist der Gläubiger in der Nachweispflicht.
 

Warum die Finanzsanierung Ärger und unnötige Kosten spart

Gläubiger verlangen Verzugszinsen und Mahngebühren. Diese müssen allerdings in den Geschäftsbedingungen genau aufgelistet sein. Bei einer Inkassofirma wird es richtig teuer. Die schlägt zu den Mahnspesen und Verzugszinsen noch einen Verzugsschaden auf. Der Schuldner sollte, sofern er eine erste Mahnung erhält, direkt zahlen oder eine Stundung bzw. Ratenzahlung vereinbaren. Mit der Finanzsanierung können Schulden- und Zahlungsprobleme gelöst werden. Finanzsanierer helfen auch bei der Regulierung offener Forderungen und der Klärung von Mahnungen. Statt Massnahmen gemäss Obligationenrecht sowie Schuldenbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) zu handeln, wollen die Finanzsanierer die Zustimmung der Gläubiger zur Finanzsanierung gewinnen. Viele Gläubiger sehen darin einen grösseren Vorteil, weil damit Zahlungen realistisch werden. Mit Betreibungsmassnahmen treibt man den Schuldner nur noch mehr in die Enge. Einige Firmen konnten bereits bei Tausenden Mandanten die Finanzsanierung erfolgreich abschliessen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Credino: Warum eine Mahnung mehr als nur eine Mahnung ist